Leistungsüberblick für Entwurfsverfasser:
Inhaltsübersicht:
Planer-/ Entwurfsverfasser-Aufgaben
Entwurfsverfasser sind die für bauliche Vorhaben wichtigsten Fachleute in der Vorbereitung, denn sie stellen die Weichen für die ordnungsgemäße Planung, Herstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens und die Einhaltung des Kostenrahmens. Meist können sie am besten beraten wegen der Notwendigkeit weiterer Fachleute und meist kennen sie auch die Kompetenz der zu beauftragenden Fachplaner und Handwerker (können sie zumindest beurteilen).
Zum Erfordernis und den Aufgaben der Entwurfsverfasser
Beim Planen (und Bauen etc.) ist eigentlich immer jemand Planer/ Entwurfs-Verfasser; bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben darf es auch der Bauherr sein. Darüber hinaus ist regelmässig eine Entwurfs-Verfasser gefordert, der nach der Landesbauordnung „ausreichende Sachkunde und Erfahrung“ für die spezielle Aufgabe haben soll. Die – auch von den zivilen Gerichten angewandte – Landesbauordnung weist dem vorgeschriebenen Entwurfsverfasser die folgende Aufgaben zu (vgl. 54 MBO, § 58 BauO NRW), die Bauherren entsprechend zu beauftragen haben:
- Erstellung eines vollständigen und brauchbaren Entwurfs
(von der nicht-zeichnerischen Planung bis zur Detailplanung, soweit für das Vorhaben notwendig), - notwendigenfalls Sorge für die ergänzende Beauftragung von Fachplanern u.ä. durch den Bauherrn,
- Sorge für die Erstellung der meist ergänzend notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen (alles nach den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und der ggf. Baugenehmigung),
- Verantwortlichkeit für das Ineinandergreifen der des Entwurfs mit den Fachentwürfen,
- Unterschrift unter alle von ihm erstellten Bauvorlagen sowie auch(unter-)schriftliche Anerkennung der ergänzenden von anderen Fachleutenerstellten Bauvorlagen (Nachweise, Fachplanungen, Bescheinigungen und Gutachten);
- besonders auch: Haften für die Leistungen bzw. das „Werk“, wofür als selbständige Architekten und entsprechende Ingenieure bei ihrer Kammer eingetragene Fachleute dort eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen (und auf Anfrage auch Ihren Bauherren).
Die Leistungen des Entwurfsverfassers sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Stand 17.07.2013) im § 34 ff sowie Anlage 10 dazu – über „Leistungsphasen“(LP) zusammengestellt:
- LP 1 = Grundlagenermittlung,
- LP 2 – 4 = von der Vorplanung bis zur Genehmigungsplanung,
- LP 5 = Ausführungsplanung etc.,
- LP 6 – 7 = Leistungen i.Z. mit der Vergabe von Bauleistungen,
- LP 8 = Objektüberwachung (Bauleitung),
- LP 9 = Objektbetreuung (abschließendes Nachhalten).
Die Leistungen können getrennt oder gemeinsam beauftragt werden.
Referenzen
Als Referenz finden Sie nachfolgend zwei Projekte:
1. Wohngebäude
2. Nichtwohngebäude
Wohngebäude (Neubau Einfamilienhaus)
Aufgabe:
Entwurf eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus) und Abriss des bestehendes Gebäudes.
Arbeitsschritte:
1. Einholung bestehender Bauunterlagen von Eigentümer des Gebäudes.
2. Aufmaß und Zeichnungen (Plan, Schnitte) des bestehenden Gebäudes.
3. Zeichnung (Vorentwurf) und Investitionskostenschätzungen für zwei Varianten (Neubau und Sanierung bestehender Gebäude).
4. Besprechung mit dem Bauherr und Auswahl der Variante für die Entwurfsphase.
5. Erstellen von Zeichnungen für die Entwurfsphase und Kostenberechnung nach DIN 276.
6. Vorbereitung aller Unterlagen für den Bauantrag.
Bauzeichnungen für die Baugenehmigung


Nichtwohngebäude (Neubau Werkstattgebäude)
Aufgabe:
Entwurf eines Werkstattgebäudes in Seeg
Arbeitsschritte:
1. Zeichnung (Vorentwurf) und Investitionskostenschätzungen).
2. Erstellen von Zeichnungen für die Entwurfsphase und Kostenberechnung nach DIN 276.
3. Vorbereitung aller Unterlagen für den Bauantrag.
Bauzeichnungen für die Baugenehmigung


Kosten
Die Kosten für einen Entwurfsverfasser in Deutschland hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Bauprojekts und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Regel müssen die Kosten für den Entwurfsverfasser zusätzlich zu den Kosten für den Bauantrag berücksichtigt werden.
Die HOAI unterteilt die Leistungen eines Architekten in 9 Leistungsphasen, wobei die Entwurfsplanung in die Phasen 1 bis 4 fällt. Die Kosten für diese Phasen setzen sich wie folgt zusammen:
Grundlagenermittlung: ca. 2 % des Gesamthonorars
Vorplanung: ca. 7 %
Entwurfsplanung: ca. 5 %
Genehmigungsplanung: ca. 3 %
Seit 2021 dient die HOAI nur noch als Orientierungshilfe, das heißt, ich kann den Preise frei festlegen. Die Kosten für einen Bauantrag liegen oft zwischen 0,2 % und 0,7 % der Gesamtkosten eines Bauprojekts.