Erstellung von Energieausweisen

Erstellung von Energieausweisen

 

Die Erstellung von Energieausweisen erfolgt nach dem aktuell gültigen Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) im Zuge von Verkauf, Vermietung oder Leasing von Immobilien. Neben der Erfüllung der Vorgaben des Gesetzgebers erhöhen Sie mit dem Energieausweis die Transparenz im Veräußerungsprozess und Ihre Glaubwürdigkeit. Darüber hinaus kann ein guter Energieausweis den Zeitwert der Immobilie steigern.

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen:

  •  Bedarfsausweis: Dieser basiert auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen.
  •  Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Bei der Erstellung des Bedarfsausweises wird ein umfassendes Gutachten zur Energieeffizienz des Gebäudes erstellt, das auch Empfehlungen für mögliche Modernisierungen enthält. Dieser Ausweis muss sowohl den Endenergiebedarf als auch den Primärenergiebedarf des Gebäudes ausweisen. Dabei werden verschiedene Faktoren analysiert, um den gesamten Wärmeverlust des Gebäudes zu bestimmen. Zu den analysierten Aspekten gehören unter anderem:

  • die Dämmung der Gebäudehülle
  • die transparenten Bauteile (Fenster & Türen)
  • die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung)

Das Ergebnis ist eine objektive Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes, die unabhängig vom Verhalten der Bewohner ist. Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude unter standardisierten Nutzungsbedingungen benötigt, was eine bessere Vergleichbarkeit von Immobilien ermöglicht.

Der Bedarfsausweis stellt die detailliertere Variante des Energieausweises dar. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Hauses basiert, wird der Bedarfsausweis anhand der baulichen und technischen Merkmale der Immobilie erstellt. Da dieser Ausweis aufwändiger und somit teurer ist, wird er in der Regel dann verwendet, wenn nicht genügend Verbrauchsdaten vorliegen. Alternativ wird der Bedarfsausweis auch als Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis bezeichnet.

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Ein Bedarfsausweis ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Auch bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis erforderlich, da hier keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.

Darüber hinaus muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn nachträglich die Fassade gedämmt wurde oder mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden, da erst nach drei Jahren neue Verbrauchsdaten für einen Verbrauchsausweis erhoben werden können.

Beim Vergleich von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen ist Vorsicht geboten. Beide Ausweise nutzen zwar dieselbe Effizienzskala zur Bewertung der Energieeffizienz, jedoch können die Ergebnisse für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Dies liegt daran, dass der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner basiert, während der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Berechnung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes fußt.

Wenn Sie im Besitz eines Wohnhauses mit maximal vier Wohneinheiten, das auf Grundlage eines Bauantrags vor dem 1. November 1977 und nicht der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 entspricht, brauchen Sie einen Bedarfsausweis. Auch für Neubauten benötigen Sie einen Bedarfsausweis, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen. Die Kosten richten sich dann nach den Wohneinheiten.

Fall 1

Wenn die Daten für das Gebäude (Pläne, Fotos, Anlagendaten…) vom Eigentümer des Gebäudes übermittelt werden, richten sich die Preise wie folgt:

Gebäudetyp:nettobrutto
Wohngebäude 1-2 Wohneinheiten100 €120 €
Wohngebäude 1-5 Wohneinheiten168 €200 €
Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten277 €330 €

Fall 2

Wenn die Daten zum Gebäude fehlen und eine Vor-Ort-Aufmessung durch mich erfolgen muss, werden die Kosten für die Aufnahme des Gebäudes berücksichtigt.

Gebäudetyp:nettobrutto
Wohngebäude 1-2 Wohneinheiten210 €250 €
Wohngebäude 1-5 Wohneinheiten336 €400 €
Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten460 €550 €

Zusatzleistungen:

Standardleistung:nettobrutto
Zusätzliche Farbkopien je Exemplar10,00 €11,90 €
Nachträgliche Farbkopien je Exemplar10,00 €11,90 €
Nachträglicher Versand Energieausweis als PDF5,00 €5,95 €
Korrektur Energieausweis40,00 €47,60 €
   

Für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises werden folgende Daten und Unterlagen benötigt:

Heizkostenabrechnungen:

  • Drei zusammenhängende Jahre der Heizkostenabrechnungen
  • Daten dürfen nicht mehr als 42 Wochen zurückliegen

Gebäudedaten:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten

Zusätzliche Informationen (falls notwendig):

  • Gradtagszahlen zur Hochrechnung fehlender Verbrauchsdaten
  • Angaben zur letzten durchgeführten Heizkostenabrechnung

Diese Unterlagen und Daten sind erforderlich, um den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes zu ermitteln und den Verbrauchsausweis korrekt ausstellen zu können.

energieverbrau

Der Verbrauchsausweis ist Pflicht in folgenden Situationen:

  • Vermietung und Verkauf: Bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Wohn- oder Gewerbegebäudes muss auf Anfrage ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Immobilien.

  • Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV): Seit der Novellierung der EnEV im Jahr 2007 müssen Eigentümer beim Verkauf oder der Vermietung einen Energieausweis bereitstellen. Die EnEV 2013 hat diese Pflicht auch auf Bestandsgebäude ausgeweitet.

  • Gebäudetypen: Der Verbrauchsausweis ist insbesondere für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, erforderlich. Für kleinere Gebäude oder solche, die vor 1978 errichtet wurden, kann die Pflicht nur bestehen, wenn sie nach 1977 umfassend modernisiert wurden.

  • Energieausweis-Gültigkeit: Der Verbrauchsausweis ist zehn Jahre gültig. Ein neuer Ausweis ist erforderlich, wenn der alte abgelaufen ist und die Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll.

In diesen Fällen dient der Verbrauchsausweis dazu, den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent zu machen und die Energieeffizienz des Gebäudes zu dokumentieren.

Standardleistung:nettobrutto
Energieausweis für Wohngebäude    100,00 €119,00 €
Zusatzleistungen:      
Zusätzliche Farbkopien je Exemplar    10,00 €11,90 €
Nachträgliche Farbkopien je Exemplar    10,00 €

11,90€

Nachträglicher Versand Energieausweis als PDF    5,00 €5,95 €
Korrektur Energieausweis    40,00 €47,60 €